Mandatierung

Bei der Mandatierung wird in der Regel eine Vollmachtsurkunde durch den Klienten unterzeichnet. Die Details der Mandatsführung werden im persönlichen Gespräch festgelegt, wobei auch das weitere Vorgehen besprochen wird.

Die Mandatsführung richtet sich nach den Standesregeln des Schweizerischen sowie des St. Gallischen Anwaltsverbandes.

Honorierung
Wir bemühen uns um ein angemessenes Verhältnis zwischen unseren Honoraren und der Bedeutung der Sache für den Mandanten. Für unsere Arbeit verrechnen wir einen vom St. Gallischen Anwaltsverband empfohlenen Stundenansatz. In einem Merkblatt des St. Gallischen Anwaltsverbandes sind die Grundlagen der Honorierung beschrieben. Die Kosten des Sekretariats sind in unseren Honoraren inbegriffen.

Für die Prozessführung halten wir uns an die von den Kantonen und vom Bund vorgeschriebenen Anwaltstarife, die in der Regel eine Honorierung in Prozenten der Streitsumme vorsehen (Beispiel: Honorarordnung des Kantons St. Gallen).

Für die Beurkundung verrechnen wir zusätzlich zum Stundenaufwand eine massvolle Beurkundungsgebühr.