Beurkundungen
Als kantonale Urkundspersonen nehmen wir gerne die folgenden Beurkundungen für Sie vor:
- Eheverträge
- Erbverträge
- öffentliche letztwillige Verfügungen
- Vorsorgeaufträge
- Generalvollmachten
- Gründungen von Gesellschaften, Stiftungen und Genossenschaften
- Bar- und Sacheinlagegründungen
- Sitzverlegungen
- Statutenänderungen
- Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen
- Firmenänderungen
- Umstrukturierungen (Fusion, Abspaltung, Umwandlung, usw.)
- und weitere
Beglaubigungen
Als kantonale Urkundspersonen nehmen wir gerne die folgenden Beglaubigungen für Sie vor:
- Unterschriften
- Dokumente
- Kopien
- Eidesstattliche Erklärungen